Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 7 UF 73/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Keine Wiedereinsetzung bei Verweigerung der nachgesuchten Prozesskostenhilfe bei Ablauf der Berufungsfrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Wiedereinsetzung bei Verweigerung der nachgesuchten Prozesskostenhilfe bei Ablauf der Berufungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 13.07.2009 - 541 F 966/09
- OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 7 UF 73/09
- BGH, 03.07.2013 - XII ZB 106/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 7 UF 73/09
Dies würde eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch nur dann rechtfertigen, wenn die Klägerin bei Ablauf der Berufungsfrist mit einer Verweigerung der nachgesuchten Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit vernünftigerweise nicht hätte rechnen müssen (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1313, 1315).Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn diese Lücken auf andere Weise ohne Weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen werden können (BGH, NJW-RR 2000, 1520; FamRZ 2005, 2062; NJW-RR 2008, 1313, 1315).
- BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99
Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 7 UF 73/09
Ein schutzwürdiges Vertrauen der Klägerin besteht insoweit nicht, denn es geht nicht darum, dass der Senat strengere Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit stellt als das Amtsgericht, sondern darum, dass die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wegen ihrer Unvollständigkeit erkennbar keine geeignete Grundlage für eine positive Entscheidung über die nachgesuchte Prozesskostenhilfe erlaubte (Abgrenzung zu BGH NJW-RR 2000, 1387 und BGH FamRZ 1987, 1018, 1019). - BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05
Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 7 UF 73/09
Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn diese Lücken auf andere Weise ohne Weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen werden können (BGH, NJW-RR 2000, 1520; FamRZ 2005, 2062; NJW-RR 2008, 1313, 1315).
- BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 7 UF 73/09
Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn diese Lücken auf andere Weise ohne Weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen werden können (BGH, NJW-RR 2000, 1520; FamRZ 2005, 2062; NJW-RR 2008, 1313, 1315). - AG Kassel, 13.07.2009 - 541 F 966/09
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 7 UF 73/09
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Juli 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kassel (541 F 966/09) wird als unzulässig verworfen. - BGH, 25.02.1987 - IVb ZB 157/86
Rechtsmittelfrist - Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 7 UF 73/09
Ein schutzwürdiges Vertrauen der Klägerin besteht insoweit nicht, denn es geht nicht darum, dass der Senat strengere Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit stellt als das Amtsgericht, sondern darum, dass die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wegen ihrer Unvollständigkeit erkennbar keine geeignete Grundlage für eine positive Entscheidung über die nachgesuchte Prozesskostenhilfe erlaubte (Abgrenzung zu BGH NJW-RR 2000, 1387 und BGH FamRZ 1987, 1018, 1019).